Frage:
Wie kann ich den Reisepreis zurückverlangen?
2010-07-16 03:46:55 UTC
Ich komme gerade aus dem Urlaub von der Côte d'Azur und es war einfach grauenhaft! Die ganze Nacht rauschte das Meer in einer unzumutbaren Lautstärke, so daß an schlafen gar nicht zu denken war! Die Fenster meines Hotelzimmers waren auch noch genau Richtung Meer gerichtet und es gab weder eine Lärmschutzwand noch sonstige bauliche Maßnahmen, die das unerträgliche Rauschen hätten angemessen dämpfen können. Der Strand war ebenfalls eine Zumutung! Der Sand war nicht anständig verdichtet und auf großen Stecken fehlten befestigte Wege, so daß man ständig Sand in den Schuhen hatte.

Kann ich vom Reisebüro den Reisepreis zurückverlangen? Die Reise war schließlich schweineteuer, obwohl jede drittklassige Jugendherberge mehr Erholung geboten hätte. Auf die baulichen Mängel hat der Veranstalter natürlich nicht vorab hingewiesen. Lärmbelästigung und Sand in den Schuhen kann ich auch auf der nächsten Baustelle umsonst haben! Kann ich den Reiseveranstalter auf Schadensersatz für die entgangene Erholung verklagen?
Elf antworten:
stadtleopard
2010-07-16 03:57:40 UTC
Hallo,



das Meer rauscht nun mal und Sand gibt es nun mal da .



Was haben Sie denn erwartet wenn man am Meer ist ?



Wenn Sie mit vielem nicht einverstanden waren müssen vor Ort mit der Reiseleitung Lösungen gefunden werden und nicht erst von zu Hause aus .
2010-07-16 10:48:05 UTC
Flaschenpost mit Rückschein.
2010-07-16 10:55:57 UTC
Wenn das Meer zu laut war, reiche Klage bei Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Petrus an, schließlich erzeugt der Wind und das die Wellen.



Aber wenn man dich auslacht und eine geschlossene Anstalt wirst, musst du dich nicht beschweren. Und wenn Sand an Strand liegt, ist das ganz normal, wenn dich Sand stört: Mache Urlaub in den Bergen, aber dann stören dich voll die Berge am Meeresblick.



Du bist echt peinlich!
mbraun01
2010-07-16 13:05:45 UTC
Erst musst Du bei der Reiseleitung reklamieren und wenn die vor lachen es dann doch nicht geschafft hat diesen Mangel zu beheben musst Du in Dein Reisebüro gehen. Ein Anwalt, sollte der dieses Mandat überhaupt annehmen, denn schliesslich will der sich vor dem zuständigen Amtsgericht auch nicht lächerlich machen, wird sich über das leicht verdiente Geld freuen.
Morgan K
2010-07-16 12:51:57 UTC
Versuchen Sie folgendes: http://tinyurl.com/28o4zzo
**h**
2010-07-16 12:30:06 UTC
du hast pech, den mangel hättest du schon vor ort anmelden müssen, damit der reiseleiter die chance gehabt hätte, das meer zu bitten, sich doch gefälligst ein wenig ruhiger zu verhalten oder noch nachträglich eine lärmschutzwanhd einzubauen. wenn er das nicht gekonnt hätte, hätte er dir ein zimmer im rückwärtigen keller - ohne fenster - anbieten müssen. wegen des sandes hätte er dir stiefel anbieten müssen, damit deine füßchen auch ordentlich sauber bleiben. tja, selbst schuld - immer erst den reiseleiter ansprechen - sonst gibt es nichts.
2010-07-16 11:52:13 UTC
Willst uns wohl verkohlen, was ?
Merce2010
2010-07-16 11:01:47 UTC
wenn man ans meer fährt muss man damit rechnen das es rauscht und man auch sand in den schuhen hat, fahr nächstes mal in die antarktis, da rauscht nix und sand gibt es da auch nicht. kohle bekommst du mit sicherheit nicht zurück
2010-07-16 10:54:25 UTC
...ha ha, selten so gelacht :-))))))))))
Marhalt
2010-07-16 10:51:29 UTC
Versuchs doch mal bei einem Anwalt. Die freuen sich immer, wenn Sie einen Reiseveranstalter verklagen können. Und Zweifeldfall verdienen Sie sich an Dir eine goldene Nase.
Florian S
2010-07-16 10:50:58 UTC
Ist das wirklich dein ernst ? Kann ich mir echt nicht vorstellen.



Wegen sowas wird dir niemand auch nur 1nen cent Schadensersatz geben, höchstens auslachen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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