Ich komme gerade aus dem Urlaub von der Côte d'Azur und es war einfach grauenhaft! Die ganze Nacht rauschte das Meer in einer unzumutbaren Lautstärke, so daß an schlafen gar nicht zu denken war! Die Fenster meines Hotelzimmers waren auch noch genau Richtung Meer gerichtet und es gab weder eine Lärmschutzwand noch sonstige bauliche Maßnahmen, die das unerträgliche Rauschen hätten angemessen dämpfen können. Der Strand war ebenfalls eine Zumutung! Der Sand war nicht anständig verdichtet und auf großen Stecken fehlten befestigte Wege, so daß man ständig Sand in den Schuhen hatte.
Kann ich vom Reisebüro den Reisepreis zurückverlangen? Die Reise war schließlich schweineteuer, obwohl jede drittklassige Jugendherberge mehr Erholung geboten hätte. Auf die baulichen Mängel hat der Veranstalter natürlich nicht vorab hingewiesen. Lärmbelästigung und Sand in den Schuhen kann ich auch auf der nächsten Baustelle umsonst haben! Kann ich den Reiseveranstalter auf Schadensersatz für die entgangene Erholung verklagen?